ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER FERIENWOHNUNG DAIJA:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung der Ferienwohnung "FeWo Daija", Loquarder Reihe 5, 26736 Krummhörn - Pewsum, vertreten durch Edith Kruse & Jürgen Kruse (im folgenden „Vermieter“ genannt). Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannten Ferienwohnung als vereinbart.
1. Vertragsabschluss
Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung über den Vermieter, die per Internet, aber auch
schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam
wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den
Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn - wie in Ziffer 2 formuliert - die
Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.
2. Zahlung des Vertragspreises
Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung des Miet-/Nutzungspreises mittels Verrechnungsscheck
und Karten aller Art (EC, Kreditkarten, sonstige) aus.
Der Mietpreis wird während der Schlüsselübergabe bei der Anreise in bar (gegen Rechnung) beglichen. Eine
Bezahlung nach Abreise ist nicht möglich.
3. Bezug des Mietobjektes (Anreise)
Wenn nicht anders vereinbart, beginnt das Mietverhältnis am Anreisetag ab 15:00 Uhr und endet am letzten
Tag um 10:00 Uhr.
4. Schlüssel
Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag die Schlüssel für die Ferienwohnung auszuhändigen.
Bei Verlust der Schlüssels ist dies dem Vermieter zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des
Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.
5. Abreise
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10:00 Uhr dem
Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, (grob) gereinigten Zustand
(Endreinigung ausgenommen) zu übergeben.
Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich (wenn nicht anders verabredet)
auszuhändigen.
Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen
Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten
und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
6. Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt.
Nachträgliche Änderungen bedürfen einer Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen
weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung
aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige
Schadenersatzansprüche begründen.
7. Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb der
Ferienwohnungen sowie innerhalb des Hauses ist das Rauchen NICHT gestattet.
8. Instandhaltung der Ferienwohnung
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu
behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der
Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei
denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder
des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder
bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen,
anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.
9. Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und
Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter
nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden und Havarien im und am Haus,
Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der
Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten Mietpreises.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen.
10. Rückabwicklung des Vertrages
Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend). Für
den Fall eines Rücktrittes verpflichtet sich der Vermieter, die Wohnung sofort dem Markt zur Verfügung zu
stellen (Schadensminderungspflicht).
Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur
Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den
vereinbarten Mietzins.
Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt,
dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.
11. Erklärung
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12. Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß
am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin
gültig.