ECHTHEITSVERIFIZIERUNG VON BEWERTUNGEN:
HINWEIS: Gemäß § 5b Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind Unternehmer, die
mit Bewertungen werben, seit dem 28.05.2022 verpflichtet, darüber zu informieren, ob sie Prüfmechanismen
zu deren Authentifizierung einsetzen. Ist dies der Fall, muss im zweiten Schritt darüber aufgeklärt werden,
welche Prüfmechanismen dies sind.
ECHTHEITSVERIFIZIERUNG BEI DER FERIENWOHNUNG DAIJA:
- Im Rahmen der Echtheitsprüfung von abgegebenen Gästebucheinträgen, erfolgt ein interner Abgleich mit den
Daten unserer Buchungsdatenbank auf Grundlage des angegebenen Namens. Konnte dieser Abgleich erfolgreich
und zweifelsfrei abgeschlossen werden, wird der Eintrag als "GEPRÜFT" angezeigt.
Einträge, die vor dem 01.08.2016 in unserem vorherigen digitalen Gästebuch angelegt wurden, können
nachträglich nicht mehr geprüft werden und werden folglich als "NICHT GEPRÜFT" angezeigt.
Gleiches gilt für Einträge, denen keine direkte Buchung zweifelsfrei anhand des angegebenen Namens
zugeordnet werden konnte.